Die Kirchenprovinz Sachsen im Nationalsozialismus


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Die Kirchenprovinz Sachsen gehörte zur Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Das sehr zerklüftete Territorium war 1815 als Verwaltungseinheit zusammengefasst worden, nachdem mit dem Wiener Kongress Teile des Königreichs Sachsen an Preußen angegliedert worden waren. 1932 gehörten 2.301.000 Gemeindeglieder zur Kirchenprovinz Sachsen, mit 1.655 Gemeindepfarrstellen. Die leitende Behörde war für die gesamte preußische Kirche der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) in Berlin; die Verwaltung der Kirchenprovinz Sachsen führte das Konsistorium in Magdeburg.


Mit der Gleichschaltung der Kirche der Altpreußischen Union war auch die Kirchenprovinz Sachsen einbezogen in das System der Deutschen Evangelischen Kirche. Die Provinzialsynode löste sich 1936 selbst auf; zeitweilig erhielt der Provinzialkirchenausschuss die geistliche Leitung (nach Suspendierung der Generalsuperintendenten).


Der Versuch, einen deutschchristlichen Bischof, Friedrich Peter (1892–1960), für die Nordregion der Provinz Sachsen zu etablieren, konnte nur von Oktober 1933 bis zum Sommer 1936 aufrecht erhalten werden – Peter wurde beurlaubt. Zwischen der Bekennenden Kirche und dem Konsistorium herrschte eine scharfe Auseinandersetzung, die erst 1939 wegen des Krieges abgemildert wurde.


Am 10. Juli 1939 berichtete das Magdeburger Konsistorium dem EOK Berlin über die kirchenpolitische Orientierung der Pfarrerschaft. In der Kirchenprovinz Sachsen arbeiteten insgesamt 1.070 Geistliche, davon hatten 97 Theologen keine Prüfung mit öffentlich-rechtlicher Anerkennung. Zu den beiden Flügeln der Deutschen Christen werden 12,14%, zur Bekennenden Kirche 30,09% der Pfarrerschaft gerechnet. Der Wittenberger Bund, eine Sammlungsbewegung der kirchenpolitisch neutralen Mitte, zählte 5,32%, während sich 52,45% keiner Gruppe angeschlossen hatten. Kommentierend wurde hinzugefügt, dass ein großer Teil der organisatorisch nicht festgelegten Pfarrer sich in seiner Einstellung kaum von der gemäßigten Bekennenden Kirche unterschied (Bericht des Konsistoriums Magdeburg vom 10. Juli 1939, zit. nach M. Onnasch, Macht, 428f.).


Quelle / Titel


  • Archiv Kirchenprovinz Sachsen