Die Thüringer Evangelische Kirche


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Die erste Thüringische Synode fasste am 5. Dezember 1919 den Beschluss zur kirchlichen Gesetzgebung, so dass am 13. Februar 1920 die Thüringer evangelische Kirche konstituiert werden konnte, noch ehe am 1. Mai 1920 der Zusammenschluss der Thüringer Staaten zum Land Thüringen erfolgte. Die Thüringer Kirche vereinigte in sich die bisher selbständigen Landeskirchen von Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß jüngerer Linie. Zu ihr gehörten 1932 (mit Reuß älterer Linie) 1.477.000 Gemeindeglieder mit 925 Pfarrstellen. 1934 wurde die Kirche von Reuß älterer Linie genötigt, sich der Thüringer Kirche anzuschließen. Obwohl in der Verfassung auf den Ursprung aus dem lutherischen Bekenntnis hingewiesen wird, verstand sie sich ausdrücklich als Heimat evangelischer Freiheit und Duldsamkeit. Diese liberale Prägung war deutlich ein Erbe des 19. Jahrhunderts. Bei den Kirchenwahlen am 23. Juli 1933 errangen die Deutschen Christen im Landeskirchentag 46 von 52 Sitzen. Dementsprechend war die Thüringer Kirche ganz von den Deutschen Christen beherrscht. Die Zusammenfassung mehrerer Gruppierungen der Deutschen Christen als „Nationalkirchliche Einung Deutsche Christen“ (1938) hatte in Thüringen ihren Stützpunkt. 1934 wurde Martin Sasse Landesbischof (1890–1942), sein Nachfolger war Hugo Rönck (1908–1990). Beide Landesbischöfe waren schon vor 1933 Mitglieder der NSDAP. Dem gleichgeschalteten Landeskirchenrat stand die Lutherische Bekenntnisgemeinschaft mit ihrem Leiter Ernst Otto (1891–1941) gegenüber, ohne selbst in irgendeiner Form an der Kirchenleitung beteiligt zu sein.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv Eisenach, Kartensammlung 32.6

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