Verurteilung und Kriegseinsatz


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Drei Jahre blieb der Nachrichtenschmuggel von François de Beaulieu unentdeckt. Doch am 11. Februar 1943 wurde er beim Verlassen seiner unterirdischen Diensträume durchsucht und festgenommen. Er trug ein Exemplar der Weihnachtsbotschaft von Papst Pius XII. sowie verschiedene Dokumente über die Verfolgung der Juden und über die Zahl der Gefallenen und Gefangenen in Stalingrad bei sich. Bei Durchsuchungen seines Berliner Zimmers sowie dem Haus seiner Familien in Bremen beschlagnahmte der militärische Sicherheitsdienst weitere Beweisstücke: Predigten von Bischof Clemens August Graf Galen, Gedichte von Reinhold Schneider sowie Briefe einer Berliner Jüdin, in denen sie die Bedingungen ihrer Deportation nach Ostrow Lubelski schilderte, Briefe eines Malers von der Front, in denen über die Massaker an Juden in Litauen und in der Ukraine berichtet wurde. Zum Verhängnis wurde ihm vor allem ein Brief an seine Mutter, in dem es hieß: Wenn der von mir verlangte Treueid auf Hitler den Sinn hatte, zur Tötung anderer Menschen bereit zu sein, dann habe ich einen Meineid geleistet (F. de Beaulieu, Vater, 109).
Dank eines geschickten Anwalts und einiger Entlastungszeugen erhielt Beaulieu in seinem Kriegsgerichtsverfahren ein erstaunlich mildes Urteil: Sieben Monate Haft im Wehrmachtsgefängnis Torgau und danach Kriegsdienst in einem Strafbataillon. Sein Anwalt hatte argumentiert, der Angeklagte sei vaterlos in einem von Frauen geführten Haushalt aufgewachsen und entsprechend verweichlicht.
Nach seiner Haft im Wehrmachtsgefängnis Torgau-Zinna kam Beaulieu in ein Strafbataillon in Noworossisk. 1943 und 1944 erlebte er den Krieg im Osten, im Dezember 1944 musste er an der deutschen Ardennenoffensive teilnehmen. Anschließend wurde er an die ungarische Front verlegt. In der Nähe von Wien geriet er in amerikanische Gefangenschaft.


Quelle / Titel


  • © Privatbesitz François de Beaulieu jun.

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