„So wahr mir Gott helfe“


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Magdalene Thimmes Bruder Wilhelm beschrieb die Einstellung seiner Schwester zum Nationalsozialismus wie folgt: Den Nationalsozialismus lehnte sie mit kaum zu überbietender Heftigkeit ab. Sein Antisemitismus, sein übersteigerter Nationalismus und seine Gewaltmethoden waren ihr zuwider, durch seine Propaganda fühlte sie sich beleidigt (Wilhelm Thimme: Die elf Geschwister in kurzen Lebensbildern. Iburg 1963, hektographiert).


Im August 1935 machte Thimme – dem Beispiel Karl Barths (1886–1968) folgend – in einem Schreiben an das Reichskultusministerium zu ihrem Beamteneid, den sie nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1934 abgelegt hatte, nachträglich die Einschränkung geltend, sofern die Obrigkeit eine Forderung gegen Gottes Gebot erhebt, verlässt sie den Ring, der im Eide Obrigkeit und Untertan zusammenschliesst. Der Untertan kann in diesem Fall seinen Eid nur halten, indem er Gottes Gebot befolgt und der Obrigkeit ungehorsam wird. Der Reichskultusminister wertete das als Eidesverweigerung. Eine andere Auffassung vertrat der Reichsstatthalter für Bremen und Oldenburg, Carl Röver (1889–1942). Ein einmal geleisteter Eid sei gültig, auch wenn nachträglich Einwände erhoben würden.


Quelle / Titel


  • © Gemeindearchiv St. Stephani Bremen

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