Dem Vaterland, nicht der Partei


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Wegen der Eintragung in das Poesiealbum der Konfirmandin Johanna Boecker wurde am 7. Mai 1936 vom Oberstaatsanwalt Anklage gegen Müller erhoben wegen Beleidigung der NSDAP (Vorgang: 2 Js.231/36). Beim Landgericht Magdeburg wurde ein Verhandlungstermin zum 5. Oktober 1936 angesetzt, der aber am 1. Oktober 1936 wieder aufgehoben wurde.
Friedrich Müller hatte seine Verteidigung ausführlich vorbereitet. Er verwahrte sich darin gegen die Unterstellung, Mitglieder der Partei nicht zu achten. Jedoch: Wer die Wirklichkeit nur durch die vorgeschriebene Parteibrille sehen kann, sehen will und sehen darf, wird notwendig unsachlich und ungerecht; denn er gibt die beiden Voraussetzungen jeder tieferen Sittlichkeit preis: die Selbständigkeit und Unbedingtheit eines an Gott gebundenen Gewissens. [...] Ich habe meine Eintragung aus einer bewussten, und, wie mir scheint, unantastbaren nationalen und sittlichen Haltung heraus geschrieben, die ich auch heute [...] für unbedingt notwendig halte (Pfarrarchiv Niederndodeleben Nr. 160).


Bei der Verhandlung vor dem Sondergericht in Hamburg im Jahr 1939 wegen der Weitergabe des MacFarland-Briefes wurde der Eintrag im Poesiealbum ausführlich dargestellt. 1939 wurde beim Landgericht in Magdeburg das Verfahren wegen des Eintrags wieder aufgenommen. Aber da es sich um ein Vergehen gegen das Heimtückegesetz handelte, wurde es an das Sondergericht Hamburg abgegeben (in Magdeburg eingestellt am 16. April 1940).


 


Quelle / Titel


  • © 1: Pfarrarchiv Niederndodeleben; 2: AKPS, Rep. A, Spec. M 473

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