Versetzung in den Ruhestand


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Im Winter und Frühjahr 1941 endete das im Dezember 1939 förmlich eingeleitete Dienststrafverfahren der Justizverwaltung gegen Richter Kreyssig. Sein richterlicher Widerstand seit 1933 und sein scharfer Protest gegen die Aktion „Euthanasie“ vom Sommer 1940 führten im Dezember zu einer vorläufigen Beurlaubung, um die er selbst aus Gewissensgründen auch gebeten hatte. Die tatsächliche Versetzung in den Ruhestand erfolgte am 7. März 1942.


Der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand beschreibt aus Sicht des Reichsjustizministeriums die gegen Kreyssig erhobenen Vorwürfe. Sein Protest gegen die Aktion „Euthanasie“ wird nicht aufgeführt. In einem vorausgehenden umfangreichen Schlussbericht vom 10. Februar 1941 wurde seitens des Beschwerdeführers und Amtsgerichtsdirektors von Potsdam im Verfahren die fundamentale Kritik Kreyssigs gegenüber dem Nationalsozialismus zum Ausdruck gebracht:


Kreyssig begründet seine Ablehnung des totalen Staates mit seiner Erfahrung, die er mit alledem erlebt habe, - und zwar theologisch gedacht – dass das Unglück drin, dass der Staat mit einem Totalitätsanspruch auftritt. Bei der von Kreyssig allein anerkannten Weltordnung ist dieser Totalitätsanspruch unvereinbar mit seinem obersten Wertbegriff „Kirche“. Der Beschuldigte widerspricht daher auch der aus dem Totalitätsanspruch herkommenden Formulierung „Recht sei, was dem Volk nützt.“ (Schlussbericht des Amtsgerichtsdirektors Dr. Hartmann über das Dienststrafverfahren, 1941: Archiv des Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrums der EKM, PA S. 169)


 


Quelle / Titel


  • © BArch R 3001/64760.