Verhinderung von Patientenverlegungen


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Lothar Kreyssig nutzte als Amtsrichter und bestellter Vormund für Patienten in Heil- und Pflegeeinrichtungen seine richterlichen Möglichkeiten, um das Töten zu verringern. Den Direktoren von Heil- und Pflegeanstalten in Brandenburg-Görden, Teupitz, Eberswalde, Sorau, Neuruppin, Göttingen und Landsberg/Warte teilte er am 27. August 1940 mit: Zur Verlegung in eine andere Anstalt ist keiner der meiner Obhut unterstehenden Anstaltsinsassen ohne meine vorherige Zustimmung zu entlassen.


Die systematische Ermordung der Patienten durch Vergasung in der Aktion „Euthanasie“ wurde erst am 23. August 1941 durch Hitler beendet. Die Anstalt Brandenburg-Görden – unmittelbar im Amtsbereich von Richter Kreyssig gelegen – stellte im September 1940 die Vergasungen ein. Die anderen Tötungsanstalten im Reichsgebiet töteten durch Gas systematisch bis zum August 1941 weiter.


 


Quelle / Titel


  • © BLHA, Rep. 55C Landesanstalt Neuruppin Nr. 69, Bl. 6

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