Verhör


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Die Denkschrift der VKL II an Hitler vom 28. Mai 1936 war am 4. Juni 1936 einem Beamten zur Weiterleitung an Hitler übergeben worden. Dann hatte man wie vorgesehen auf dessen Reaktion gewartet. Aber gegen die Absicht der Vorläufigen Kirchenleitung wurde am 16. Juli 1936 in der New York Herald Tribune über Inhalt und Anlass der Denkschrift berichtet. Am 23. Juli 1936 stand der volle Wortlaut der Denkschrift in den Basler Nachrichten.


Von wem genau die Presse den Text der Denkschrift hatte, ist bis heute unklar. Friedrich Weißler, als juristischer Mitarbeiter der Vorläufigen Kirchenleitung an der Abfassung der Denkschrift beteiligt, hatte eine Entwurfsfassung zwar aus der Hand gegeben und damit gegen die vereinbarte Vertraulichkeit gehandelt. Aber Abweichungen im Wortlaut beweisen, dass die Veröffentlichung auf eine zweite „undichte Stelle“ zurückgehen muß, über die mehr oder weniger nur spekuliert werden kann.


Aus Weißlers eigenen Stellungnahmen vor der Kirchenleitung und im Gestapo-Verhör erfahren wir, dass er seit einem knappen Jahr ausländische Zeitungen mit Nachrichten aus der Bekennenden Kirche belieferte. In seiner Aussage vor der Gestapo legte Weißler Wert auf den Zusammenhang seines Handelns mit dem Bekenntnis: Die weltweite Ökumene in der einen Kirche Jesu Christi, zu der sich die evangelische Kirche über alle nationalen Spaltungen hinweg bekennt, mache es den einzelnen christlichen Kirchen zur Pflicht, ihre Nöte und Erfahrungen miteinander auszutauschen.
Im Rahmen der heimlichen Kontaktpflege zur Ökumene gab Weißler denn auch kurz vor der Fertigstellung der Denkschrift Ende Mai 1936 eine späte Entwurfsfassung an seinen Mittelsmann, Ernst Tillich. Man darf ihm hierbei aber nicht die Absicht unterstellen, die Bekennende Kirche entgegen den Verabredungen in der Kirchenleitung sofort zur öffentlichen Anklage des Unrechts zu treiben. Im Gegenteil nahm er Tillich das Versprechen ab, den Text seinerseits nicht vorzeitig weiterzugeben. In seiner Vernehmung durch die Gestapo sagte er dazu:


Ich verwahre mich entschieden gegen den Verdacht, als hätte ich bei der Übergabe der Schriftstücke an Tillich mit dem Gedanken gespielt, er könne oder solle sie doch veröffentlichen. Das wäre ja der reine Dolchstoß gegen die Vorläufige Kirchenleitung gewesen. Denn es war uns allen klar, daß eine Antwort auf das Schriftstück, wenn überhaupt, nur erfolgen konnte, wenn es nicht veröffentlicht war. Ich hätte also dadurch die Absicht der Vorläufigen Kirchenleitung, vom Führer eine Antwort zu erhalten, geradezu vereitelt. Das wird mir hoffentlich niemand zutrauen.


Quelle / Titel


  • © Bundesarchiv, ZC 14509, Bl.°7–11, 29

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