Illegale Vikarsausbildung


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Superintendent Ludolf Müller hatte sich frühzeitig bei der Ausbildung eines eigenen Nachwuchses für die Bekennende Kirche engagiert, z. B. bei der Durchführung von Prüfungen und Rüstzeiten. So ordinierte er auch am 31. Oktober 1935 acht Kandidaten in der Magdeburger Ulrichskirche. Im Januar 1939 votierte er auf der Bekenntnissynode in Nikolassee allerdings für den Verzicht der Bekennenden Kirche auf eine eigene Vikarsausbildung und stellte danach Ordinationen und Prüfungen ein.


Aber gegen das förmliche Verbot des Berliner EOK, sich weiter an der Theologenausbildung der Bekennenden Kirche zu beteiligen, protestierte er mit einem Schreiben vom 16. März 1939 energisch. Mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse verzichtete der EOK am 4. Juli 1940 schließlich auf die wiederholt angedrohte Amtsenthebung und sprach nur eine offizielle Missbilligung aus.


Unmittelbar seit Kriegsbeginn verhandelte Ludolf Müller mit dem Magdeburger Konsistorium über die Anerkennung der Hilfsprediger und -vikare der provinzsächsischen Bekennenden Kirche, um ihnen die Einberufung zur Wehrmacht oder in die Rüstungsindustrie zu ersparen. Die intensiven Verhandlungen zur Übernahme des Nachwuchses der Bekennenden Kirche in den landeskirchlichen Dienst, die er vor allem mit dem Magdeburger Generalsuperintendenten D. Karl Lohmann als dem Vorsitzenden des konsistorialen Prüfungsamts führte, zogen sich ohne wesentliche Ergebnisse bis 1942 hin.


Das Magdeburger Konsistorium war zwar bereit, die Ordinationen der Bekennenden Kirche stillschweigend anzuerkennen. Aber eine grundsätzliche Einigung scheiterte immer wieder an der Kompromisslosigkeit des EOK, der nur Einzellösungen zustimmen wollte und Nachprüfungen verlangte.Viele Betroffene verzichteten in der Folge wegen der umfangreichen Auflagen auf die Fortführung ihrer Legalisierungsanträge.


Quelle / Titel


  • © Archiv und Bibliothek der Kirchenprovinz Sachsen, Rep. A, Specialia P, M 408 II

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