Bischof der Kirchenprovinz Sachsen


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Ludolf Müllers führende Rolle in der Bekennenden Kirche prädestinierte ihn geradezu für ein kirchenleitendes Amt im Nachkriegsdeutschland. Unmittelbar nach dem militärischen Zusammenbruch nahm Superintendent Müller Ende Mai 1945 Kontakt mit den führenden Mitgliedern der Bekennenden Kirche und dem Magdeburger Konsistorium auf, um eine Neuorganisation der Kirche in der Kirchenprovinz Sachsen herbeizuführen. Am 8. August 1945 unterzeichnete er stellvertretend für die Bekennende Kirche ein 6-Punkte-Abkommen zwischen der Magdeburger Kirchenverwaltung, dem Bruderrat und dem Einigungsausschuss für die Kirchenprovinz Sachsen.


Auf dieser Basis wurde Superintendent Ludolf Müller am 15. August 1945 zum Vorsitzenden der Vorläufigen Geistlichen Leitung, Anfang 1946 zum Vorsitzenden der Vorläufigen Kirchenleitung gewählt. In der ersten Sitzung der Provinzialsynode am 22. Oktober 1946 wählten ihn die Synodalen außerdem zum Präses. Das Präsesamt legte er unmittelbar nach seiner Berufung zum Bischof der Kirchenprovinz Sachsen am 26. Juni 1947 nieder. Am 16. Juli 1947 wurde er im Merseburger Dom feierlich als Bischof eingeführt.


Ludolf Müllers Amtszeit dauerte nur acht Jahre, aber in dieser Zeit prägte er das neu geschaffene Bischofsamt maßgeblich. Im Verhältnis zum sozialistischen Staat griff er als Bischof manche Vorgehensweise wieder auf, die er in der NS-Zeit gebraucht hatte, so die öffentliche Kritik durch Kanzelabkündigungen und den Einsatz für verhaftete Pfarrer und Gemeindeglieder durch die Verlesung von Fürbittlisten im Gottesdienst.


Ein besonderes Geschick bei der Stabilisierung der jungen Landeskirche bewies er bei der innerkirchlichen Entnazifizierung, die von den staatlichen Stellen misstrauisch beobachtet wurde. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 1. Oktober 1955 war es ihm ein besonderes Anliegen, die in der Zeit des Kirchenkampfes entstandenen innerkirchlichen Fraktionen und Parteiungen zu überwinden.


Quelle / Titel


  • © Archiv und Bibliothek der Kirchenprovinz Sachsen, Rep. N 3 (NL Ludolf Müller), Nr. 144; Fotograf unbekannt