Dienstentlassung 1941


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Wolfgang Staemmler war Reichsredeverbot erteilt worden. Da er zugleich Aufenthaltsverbot für den Regierungsbezirk Merseburg hatte, war er nach Jena gegangen, wo seine betagten Eltern wohnten. Von dort aus hielt er weiterhin in kleinen Kreisen Bibelarbeiten; in Rehfelde bei Berlin predigte er sogar in Vertretung des zur Wehrmacht eingezogenen Pfarrers, seines Schwiegersohns. Angeblich sei es nicht bekannt gewesen, dass diese Tätigkeiten unter das Redeverbot fielen. Das Sondergericht Weimar verurteilte ihn am 25. Februar 1941 zu einem Jahr Gefängnis. Nach den Vorschriften des in der Deutschen Evangelischen Kirche geltenden Disziplinarrechts folgte aus diesem Urteil die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst und die Aberkennung der Ordinationsrechte. Das bedeutete ein vollständiges Berufsverbot.


Dies wurde Staemmler vom Konsistorium in einer unwürdig-formalen Kurzform mitgeteilt, was für ihn zutiefst demütigend war. Dagegen protestierte der Vorsitzende des Provinzialbruderrats Superintendent Ludolf Müller am 30. April 1941 in schärfster Form. Dem Konsistorialpräsidenten Dr. Fretzdorff warf er vor, dass dieser mit seinem schon menschlich gesehen empörenden, kirchlich gesehen aber unerträglichen Schreiben den Beweis erbracht habe, dass er nicht geeignet sei, diese Kirche zu führen.


Die Dienstentlassung Staemmlers löste in der Kirchenprovinz Sachsen starke Proteste aus; das Konsistorium war zu ausführlicher Rechtfertigung seines Vorgehens genötigt. Immerhin wurde nach einem Weg gesucht, Staemmlers Familie nun doch eine gewisse finanzielle Hilfe zu gewähren. Dessen ungeachtet blieb aber die Form der Dienstentlassung Staemmlers skandalös.


Außerhalb der Kirchenprovinz Sachsen fand Staemmler dann in einer diakonischen Einrichtung der Bodelschwinghschen Anstalten ein neues Arbeitsfeld.


 


Quelle / Titel


  • © 1: Archiv J. Staemmler; 2: Evangelisches Zentralarchiv in Berlin, Best. 619, Nr. 35

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