Auflösung und Vertreibung des Bruderhofes


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Am 14. April 1937 wurde der Bruderhof von der Gestapo umstellt, durchsucht und mit sofortiger Wirkung für aufgelöst erklärt. Grund der Aktion war, wie den Mitgliedern der Gemeinschaft vorgelesen wurde, der Paragraph 1, 4 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933. Vermutlich stufte man den Bruderhof als kommunistische Gruppierung ein. Das gesamte Vermögen wurde beschlagnahmt. Wehrpflichtige Männer sollten sich zur Einberufung bereithalten.


Es kam allerdings zu einer Komplikation. Zum Zeitpunkt des Gestapoeinsatzes waren zwei hutterische Älteste, David Hofer und Michael Waldner, zu Besuch auf dem Bruderhof in der Rhön. Vermutlich um sog. ausländischer Greuelpropaganda vorzubeugen, änderte man am nächsten Tag staatlicherseits die Vorwürfe. Sie lauteten nun Misswirtschaft und Kreditbetrug. Drei Vorstandsmitglieder (Hans Meier, Hannes Boller und Karl Keiderling) wurden in Haft genommen. Hier wird ein Vorgehen erkennbar, das zur damaligen Zeit vor allem auch in Bezug auf katholische Orden angewandt wurde: Diskreditierung und Kriminalisierung aufgrund angeblicher Verstöße im wirtschaftlichen Bereich (sog. Devisenvergehen).


Lange Zeit maßgebend für die Beurteilung der Hintergründe der Auflösung des Rhönbruderhofes waren neben einer distanzierenden Stellungnahme im „Gemeindeblatt der Mennoniten“ vor allem zwei Berichte, die auf den mennonitischen Ältesten und Prediger Michael Horsch [bei Hofer fälschlich: „Horst“] zurückgingen. In diesen vertrat er im Wesentlichen den Standpunkt der Ankläger bzw. der Gestapo. Das Zustandekommen und der Hintergrund dieser Berichte, vor allem die Frage, wie Horsch an Dokumente kommen konnte, die in den Händen der Staatsanwaltschaft gewesen sein müssen, ist bis heute ungeklärt. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom Juni 1937, die zur Freilassung der drei inhaftierten Vorstandsmitglieder führte und weithin die Argumentation der Verteidigung übernommen hat, ist mit den Ausführungen von Michael Horsch nur schwer in Deckung zu bringen.


Nicht zuletzt durch das Verhandlungsgeschick der anwesenden hutterischen Ältesten aus Amerika wurde erreicht, dass sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft, auch die eigentlich wehrpflichtigen, gemeinschaftlich ausreisen durften. Sie fanden Aufnahme zunächst in den Niederlanden, und reisten dann weiter auf den 1936 gegründeten Cotswold Bruderhof in England.




Quelle / Titel


  • © 1+2: Bruderhof Historical Archive, Walden, NY, USA