Flucht der wehrpflichtigen Männer 1935


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Ein Grundprinzip der Gemeinschaft des Bruderhofes war Gewaltlosigkeit, die Ablehnung tötender Gewalt als Mittel. Aus ihrem Verständnis der Bergpredigt heraus konnte sich kein Mitglied der Gemeinschaft an Armee oder Polizei beteiligen. Die Gemeinschaft hat mit diesem Grundprinzip eine Grundüberzeugung der frühen Täuferbewegung des 16. Jahrhunderts neu lebendig werden lassen und nicht zuletzt auch aus diesem Grund sich den hutterischen Gemeinden, die dieses täuferische Erbe durch die Jahrhunderte bewahrt haben, angeschlossen.


Als sich die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht im Laufe des Jahres 1935 langsam abzeichnete, blieben nur zwei Möglichkeiten, wenn man dem Grundprinzip der Gewaltlosigkeit treu bleiben wollte. Die Gemeinschaft konnte sich offen verweigern, mit unabsehbaren Folgen für die jungen Männer, oder sie konnte versuchen, die wehrpflichtigen Männer rechtzeitig aus Deutschland herauszubringen. Die Bruderhofgemeinschaft sprach sich in längeren Debatten schließlich gegen eine offene Verweigerung aus, weil das Leben der jungen Männer für ihre Familien und vor allem für die Gemeinschaft gerade auch im Sinn eines christlichen Zeugnisses einen besonderen Wert hatte.


Inszeniert und organisiert wurde deswegen mit einer beeindruckenden Präzision und hohem Können in Bezug auf verdeckte Operationen die Flucht aller wehrpflichtigen Männer nach Liechtenstein auf den Almbruderhof. Als Zeichen ist diese Flucht durchaus von den Behörden verstanden worden. Man entzog der deutschen Regierung Soldaten.




Quelle / Titel


  • © Bruderhof Historical Archive, Walden, NY, USA

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