Kritik an der Ermordung von Juden


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Während seiner Tätigkeit als Hilfsprediger in Euskirchen wurde Horst Thurmann mehrfach bei der Gestapo denunziert, nachdem er in seelsorgerlichen Gesprächen mit Müttern seiner Konfirmanden Kritik an der Politik der Nationalsozialisten geübt hatte. So hatte er einer Mutter gegenüber die Ermordung von 80 polnischen Juden durch die SS verurteilt, von der er durch einen Soldat erfahren hatte. Zudem hatte er die Ehemoral der SS kritisiert, sich gegen die unchristliche Erziehung der Kinder durch die Hitler-Jugend gewandt und den deutschen Sieg in Frage gestellt.


Am 11. März 1940 wurde Thurmann in Euskirchen von der Gestapo verhaftet und für acht Monate in Untersuchungshaft gebracht. Am 4. Dezember 1940 verurteilte ihn das Sondergericht Köln wegen Verstoß gegen das Heimtückegesetz zu sechs Monaten Haft, die durch die erlittene Haft allerdings als bereits verbüßt galten. Thurmann wurde aber nicht entlassen, sondern blieb weiter in „Schutzhaft“ in Bonn und wurde Ende April 1941 von der Gestapo in das Konzentrationslager Dachau verschleppt.


Quelle / Titel


  • © Archiv der Ev. Kirche im Rheinland Düsseldorf, Best. 51, Personalakte Horst Thurmann

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