Verlust der Rechte des geistlichen Standes


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Die Monate nach dem Prozess waren unruhig. Der Evangelische Oberkirchenrat in Berlin und das rheinische Konsistorium teilten Hack zum zweiten Mal mit, dass er die Rechte des geistlichen Standes verloren hätte. Ihm wurde das Betreten und die Benutzung der kirchlichen Räume untersagt. Mit Rücksicht auf das Presbyterium, in dem auch noch Mitglieder der Bekennenden Kirche waren, akzeptierte Hack diese Entscheidung. Bei der Suche nach einem Ort, wo er weiterhin Unterricht und Bibelstunden abhalten konnte, wurde ihm aus der Gemeinde ein leerstehendes Ladenlokal angeboten.


Da die reformierte Kirche in Stuttgart den Bruderrat der Rheinischen Bekenntniskirche um die Entsendung eines Pfarrers für die Gemeinde in Stuttgart bat, verließ Hack am 10. März 1940 Essen-Kray gemeinsam mit seiner Frau und seinem zweijährigen Sohn Ulrich Daniel.


Quelle / Titel


  • © Archiv der Ev. Kirche im Rheinland Düsseldorf, Best. 51, Personalakte Hans Karl Hack

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