Amtsenthebung vom Superintendentenamt


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Im Mai 1934 hatte Propst Heinrich Forsthoff den Entwurf einer neuen Rheinischen Kirchenordnung vorgelegt, die klar von der Ideologie der Deutschen Christen geprägt war und mit der konsequenten Anwendung des Führerprinzips im Gegensatz zur presbyterial-synodalen Tradition der rheinischen Kirche stand. Nachdem 13 Superintendenten am 12. Juni 1934 ihren Protest gegen die neue Ordnung zum Ausdruck gebracht hatten, wurden sechs von ihnen, darunter auch Ernst Gillmann, am 2. August 1934 ihres Amtes enthoben.


Auf die Welle von Solidaritätsbekundungen, die daraufhin durch den Kirchenkreis Simmern ging, reagierte das Konsistorium mit der vorübergehenden Sperrung der staatlichen Besoldungszuschüsse für alle Gemeinden. Seitens der Bekennenden Kirche wurde die Rechtsgültigkeit der Amtsenthebung stets bestritten und Gillmann gebeten, das Superintendentenamt weiter zu verwalten. Im Dezember 1934 wurde die Suspendierung Gillmanns vom Amt des Superintendenten dann auch formalrechtlich wieder aufgehoben.


Quelle / Titel


  • © Archiv der Ev. Kirche im Rheinland Düsseldorf, Best. 3 MB 015 B (Kirchenkreis Simmern), Nr. 155

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