Landesbischof äußert Kritik und Verständnis


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Über ein Jahr nach dem Vorfall wandte sich Landesbischof Theophil Wurm an den Reichsführer der SS, Heinrich Himmler. Er beschwerte sich über den Vorsitzenden Richter und kündigte ein Begnadigungsgesuch an. Dabei verwies er auf Julius von Jans Verdienste, missbilligte jedoch zugleich die Art und Weise, wie dieser in seiner Bußtagspredigt Kritik geübt hatte:


Nach dem übereinstimmenden Bericht des juristischen und theologischen Berichterstatters des Oberkirchenrats liess die Art, wie der Vorsitzende den Angeklagten behandelte, die gebotene Sachlichkeit öfters vermissen. [...] Um dieses Urteil richtig zu würdigen, muss man wissen,


1. dass von Jan als 17 Jähriger freiwillig in den Weltkrieg zog und lange in englischer Gefangenschaft war;


2. dass er sich nicht bloss im kirchlichen Dienst tadellos geführt hat, sondern sich auch bis dahin noch nie politisch vergangen hatte;


3. dass die allerdings scharfen Äusserungen, die er in der Busstagspredigt vom 16. November 1938 getan hat und die der Oberkirchenrat selbstverständlich missbilligt, hervorgerufen waren durch die bekannten tumultuarischen Vorgänge in der Nacht vom 9./10. November, die beim weitaus grössten Teil der Bevölkerung schmerzliche Empfindungen ausgelöst hatten.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv Stuttgart, D 1, 102

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