Gegen Religionsunterricht ohne Altes Testament


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Dass der Religionsunterricht im Fokus der nationalsozialistischen Kultusbehörde stand, wurde erstmals im Februar 1934 ersichtlich, als dem Evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart der Entwurf eines neuen Lehrplans übersandt wurde. Dieser trug eindeutig deutschchristliche Züge.


Insbesondere war herausgestellt, dass das Wohl des deutschen Volkes und der deutschen Seele […] über allem stehe (S. Hermle/J. Thierfelder, Herausgefordert, 212). Zudem war betont, die Jesusreligion sei immer über das ‚Christentum‘ zu stellen. Die neutestamentlichen Wundergeschichten wurden als artfremd angesehen; sie seien zurückzudrängen, da der Wundermann Jesus eine jüdische Verzeichnung sei. Auch das Alte Testament sei artfremd, da es nur zum kleinen Teil Ansätze im Sinne Jesu enthalte. Konsequenterweise war im vorgelegten Entwurf ein heldischer Jesus herausgestellt und die alttestamentlichen Geschichten waren getilgt; sie wurden durch deutsche Märchen ersetzt.


In seiner Stellungnahme protestierte der Oberkirchenrat entschieden gegen diesen Entwurf: Insbesondere wies er darauf hin, dass ‚Jesusreligion‘ und ‚Christenheit‘ nicht zu trennen seien und auch das Alte Testament sei für die Christenheit unaufgebbar. Ein auf diesem Entwurf aufbauender Religionsunterricht führe zwangsläufig zu Verletzungen der bekenntnismäßigen Grundlagen des evang. Christentums (S. Hermle/J. Thierfelder, Herausgefordert, 214). Mit Bezug auf Art. 149 der Weimarer Reichsverfassung bat der Oberkirchenrat, den Entwurf zurückzuziehen und eine Neubearbeitung zu veranlassen.


Der Widerstand trug in diesem Fall Früchte: Der Entwurf wurde nicht allgemein verbindlich gemacht – wenngleich zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer auf die alttestamentlichen Stoffe weitgehend verzichteten.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv Stuttgart Altreg. Gen. 203

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