Das Gebot der Stunde – Verbannung aus Düsseldorf


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Zu Beginn des Jahres 1935 unternahm der NS-Staat einen weiteren Vorstoß, die evangelische Kirche gleichzuschalten. Die in Berlin-Dahlem versammelte Bekennende Kirche formulierte am 5. März 1935 ein Wort gegen das sich ausbreitende „Neuheidentum“. Vor der geplanten Abkündigung dieses Wortes am 17. März wurden mehrere hundert Pfarrer in Preußen verhaftet. Beckmann konnte es erst am folgenden Sonntag verlesen und kommentierte es mit einer Predigt über das erste Gebot: Die gegenwärtig in unserem Volk sehr aktive Gestalt dieses antichristlichen Heidentums haben wir in der sogenannten Deutschen Glaubensbewegung und den ihr verwandten Organisationen vor uns. Und weiter: Wir rufen die Christen zum Angriff im Gehorsam gegen das erste Gebot: Wir sollen Gott über alle Dinge fürchten, lieben und vertrauen. Das ist der Kampf, den die Kirche zu führen berufen. (J. Beckmann, Erstes Gebot, S. 7)


Die Gestapo bewertete diese Predigt als unverhüllte, aggressive Kritik am Staat und seinen Einrichtungen (ebd., S. 14) und erteilte Beckmann am 15. Mai 1935 ein Aufenthaltsverbot für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Weil eine Nichtbefolgung des Verbots Haft bedeutet hätte, zog er in das Haus des befreundeten Pfarrers Karl Heinrich Zunn in Bad Godesberg. Von hier aus bereiste er unablässig Deutschland und hielt Vorträge.


Vor dem Zweiten Weltkrieg bemühte Beckmann sich, die Spaltung innerhalb der Bekennenden Kirche zu überwinden. In den Gesprächen mit den „intakten“ süddeutschen Landeskirchen zeigte er sich kompromissbereit. Im März 1945 nahm er als Vertreter des rheinischen Bruderrats an den Verhandlungen über die Bildung einer neuen Kirchenleitung mit dem rheinischen Konsistorium, vertreten durch Konsistorialrat Helmut Rößler, teil. Beckmann befürchtete, dass eine ausschließlich durch die Bekennende Kirche gebildete rheinische Kirchenleitung von der Mehrheit der Pfarrer abgelehnt werden und die Spaltung der rheinischen Kirche zementieren könnte. Andererseits galt es, aus der Zeit des Kirchenkampfs die Lehren zu ziehen und die rheinische Kirche konsequent „von unten“, d. h. von den Kirchengemeinden her aufzubauen. Die „Vereinbarung zur Wiederherstellung einer bekenntnisgebundenen Leitung der Evangelischen Kirche der Rheinprovinz“ vom 15. Mai 1945 trug seine Handschrift.


Quelle / Titel


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