Wider die „Maulkorbverordnung“


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Nach dem desaströsen Echo auf ihre Sportpalastkundgebung im November 1933 formierten sich die Deutschen Christen neu und deklarierten die „28 Thesen der sächsischen Volkskirche zum inneren Aufbau der Deutschen Evangelischen Kirche“ zu ihren Richtlinien. Und der angeschlagene Reichsbischof Ludwig Müller gab sich überraschend martialisch. Mit seiner „Verordnung betr. die Wiederherstellung geordneter Zustände in der Deutschen Evangelischen Kirche“ vom 4. Januar 1934 drohte er allen kirchlichen Amtsträgern, die sich mit Schriften, Flugblättern oder Rundschreiben gegen sein Kirchenregiment stellten, mit sofortiger Amtsenthebung.


Beckmann ließ sich von der „Maulkorbverordnung“ nicht abschrecken. Im Namen von 22 Düsseldorfer „Notbundpfarrern“ verlas er am 14. Januar im Gottesdienst der Düsseldorfer Luthergemeinde ihr Widerwort: Wir Prediger des Evangeliums sind nicht gewillt, diesem reichsbischöflichen Erlass zu gehorchen. (J. Beckmann, Lutherkirchengemeinde, S. 31) In seiner Schrift „Reformatorisches Bekenntnis heute” formulierte er scharf: Wir sind gefordert, wir sind gezwungen, in der gegenwärtigen schweren Bedrohung der Kirche zu bekennen. Denn das Bekennen ist immer die letzte Notwehr der Wahrheit gegen die Herrschaft des Wahnes und des Irrglaubens in der Kirche. Bekenntnis ist der Dienst zur Aufrichtung der Herrschaft des Christus gegen die Herrschaft der Welt in der Kirche. (J. Beckmann, Reformatorisches Bekenntnis, S. 7)


Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Reichsbischof Müller suspendierte Beckmann am 8. Februar 1934 von seinem Pfarramt.


In Wuppertal luden Pfarrer zu einer freien reformierten Synode am 3. und 4. Januar 1934 ein. Es kamen 320 Älteste und Prediger von 167 Gemeinden aus ganz Deutschland und verabschiedeten eine von Karl Barth formulierte „Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Evangelischen Kirche.“ Diese Synode fand Nachahmer. Die „Freie Evangelische Synode im Rheinland” am 18. und 19. Februar 1934 wählte Beckmann in ihren Bruderrat mit dem Auftrag, eine Bekennende Kirche landesweit zu organisieren. Die Entwicklung kumulierte in der Bekenntnissynode der altpreußischen Union am 29. und der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche am 30. und 31. Mai 1934. Beckmann wurde in den zwölfköpfigen Bruderrat gewählt und war an der Redaktion der Barmer Theologischen Erklärung beteiligt.


Quelle / Titel


  • © Archiv der Ev. Kirche im Rheinland Düsseldorf, 1: Personalakte Beckmann, 2: Dienstbibliothek

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