Disziplinarverfahren


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Gegen den sog. Maulkorberlass des Reichsbischofs vom 4. Januar 1934 regte sich in der rheinischen Pfarrerbruderschaft großer Widerstand. Heinrich Held verfasste hierzu zusammen mit Joachim Beckmann und Friedrich Graeber eine Kanzelabkündigung, die am 14. Januar in allen rheinischen Bekenntnisgemeinden verlesen wurde.


Am 7. Februar eröffnete das Konsistorium in Koblenz gegen die drei Verfasser ein Disziplinarverfahren mit dem Ziele der Entfernung aus dem Kirchenamt. In ihrer Stellungnahme betonten die Autoren, dass es ihnen nicht um eine Kundgebung kirchenpolitischen Inhaltes, sondern um geistlichen Widerstand gegangen sei, der sich aus der Amtspflicht des Ordinationsgelübdes speise. (Zitate: Archiv der EKiR, Disziplinarakte Held)


Quelle / Titel


  • © Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, Disziplinarakte Heinrich Held 80017-136

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