Suspendierung und Tod


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Neben seinen kritischen Äußerungen bot auch die familiäre Situation Fritzes Angriffsflächen. Die als deutschfeindlich eingestufte Ehe mit einer Holländerin war ebenso verdächtig wie das Verhalten seines Sohnes Klaus, der nicht nur Mitglied der sozialistisch-demokratischen Studentenschaft Köln war, sondern 1933 mit seiner Flucht in die Niederlande und seiner Ehe mit einer Holländerin den „Mangel an Deutschtum“ bewiesen hatte.


Der Leiter der konsistorialen Finanzabteilung, Hans Friedrich Sohns, ließ Fritzes Gehalt sperren. Verhandlungen und rechtliche Einsprüche des Rechtsanwaltes Paul Schulze zur Wiesche machten das Dilemma des Konsistoriums deutlich: Die Sperrung des Gehaltes war widerrechtlich. Das Konsistorium wollte jedoch weder dem Presbyterium, das „hinter der Kirchenleitung“ stand, noch einer anderen Gemeinde den „missliebigen“ Pfarrer zumuten. Als Ausweg wurde eine sofortige Beurlaubung bis Ende Dezember 1938 bei vollem Gehalt beschlossen. Mit Jahresbeginn 1939 sollte die dann rechtlich mögliche Versetzung in den Ruhestand erfolgen.


Diese Verfügung erreichte Georg Fritze nicht mehr. Am 2. Januar 1939 starb er an den Folgen eines Herzinfarktes und eines Schlaganfalls.


Quelle / Titel


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