Verbot weiterer Eingaben


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Dr. Hans Heinrich Lammers (1879–1962) war Chef der Reichskanzlei; seit 1937 bekleidete er den Rang eines Reichsministers ohne Geschäftsbereich. Als (Rechts-)Berater war er von Hitler sehr geschätzt und da Hitler Akten nur sehr ungern studierte, war es Lammers, der diese aufbereitete und Hitler vortrug.


Wurm hoffte, über Lammers auf Hitler einwirken zu können. Doch der Chef der Reichskanzlei war nicht willens, dem Anliegen Wurms zu folgen. Das vom württembergischen Landesbischof im Dezember 1943 an ihn gerichtete Schreiben nahm Lammers zum Anlass, dem Bischof ultimativ weitere Eingaben zu verbieten.


Die Reichsregierung könne Äußerungen, wie sie Wurm vorgetragen habe, auf Dauer nicht hinnehmen. Lammers verwarnte Wurm nachdrücklich und gebot ihm, in Zukunft sich auf das peinlichste in den durch Ihren Beruf gezogenen Grenzen zu halten; Ausführungen zur allgemeinen Politik wurden Wurm untersagt.


Wurm waren nun direkte Eingaben an die Reichsregierung verwehrt; die von ihm bislang praktizierten Appelle an die verschiedenen Minister der Regierung waren nun nicht mehr möglich. Wurm hätte nur dann noch weitere Eingaben machen können, wenn er das Risiko eingegangen wäre, scharfe Maßnahmen des Regimes auf sich zu nehmen: Beispielsweise hätte er – wie der 1937 inhaftierte Niemöller – mit der Einweisung in ein KZ rechnen müssen.


Diesen Schritt wollte Wurm nicht gehen; er mag erkannt haben, dass zu diesem Zeitpunkt alle Einwirkmöglichkeiten auf das Vorgehen des Regimes verbaut waren. Daher sah er seine Verpflichtung darin, die Leitung und Sammlung der evangelischen Kirche weiter zu betreiben. Er wollte die Handlungsmöglichkeiten der Landeskirche angesichts der zunehmend bedrohten Lage der Menschen in der Heimat nicht gefährden.


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