Die evangelische Kirche in der Weimarer Republik


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Die evangelischen Kirchen konnten den Verlust der engen Verbindung von Thron und Altar nie ganz überwinden. Obgleich sie in der Weimarer Verfassung von 1919 einen privilegierten Status erhalten hatten, blieben Bedrohungsängste, die in der Revolutionszeit angesichts kirchen- und christentumsfeindlicher Vorstöße entstanden waren. Die Weltanschauungsneutralität des Weimarer Staates wurde als Abwertung des christlichen Glaubens gedeutet.


Pragmatisch arrangierten sich jedoch die Kirchenleitungen mit den neuen Verhältnissen. Man kooperierte in praktischen Fragen mit dem demokratischen Staat, ging jedoch in Grundsatzfragen auch immer wieder auf Konfrontationskurs insbesondere zur Sozialdemokratie.


Innerkirchlich wurden das Ende des monarchischen Kirchenregiments und die verfassungsrechtliche Trennung von Staat und Kirche nicht wirklich als Chance genutzt, die kirchliche Struktur gemeindenäher zu reformieren.


Stärker als die verfassungspolitische Idee einer demokratischen Volkskirche setzten sich hingegen praktische Koordinationszwänge durch, die sich aus dem durch die Weimarer Verfassung verstärkten Zentralismus ergaben. Sie führten 1922 zur Gründung des Deutschen Evangelischen Kirchenbundes. Dessen politische Linie wurde aber ganz von dem Konservatismus der Landeskirchen bestimmt. Ab 1925 stand mit dem Juristen Hermann Kapler ein kirchlicher „Vernunftsrepublikaner“ an der Spitze des Kirchenbundes und der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union.


Quelle / Titel


  • Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383.

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