Völkische Religiosität und das Christentum


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Einige führende Nationalsozialisten hingen einer völkischen Religiosität an, wie sie sich bereits 1921 im „Bund für Deutsche Kirche“ und 1925 im „Tannenbergbund“ organisatorisch verfestigt hatte. Auch Hitlers Denken schöpfte aus dieser diffusen völkischen Religiosität, in der die Vorsehung und der Erwählungsgedanke eine wichtige Rolle spielten.


Um jedoch nicht in Konflikt mit den Kirchen zu kommen, wies Hitler die Vertreter der „neuheidnischen völkischen Religiosität“ innerhalb der NSDAP in ihre Schranken. Arthur Dinter, der eine sogenannte Geist-christliche Religionsgemeinschaft propagierte, wurde nach langen Konflikten 1928 aus der Partei ausgestoßen.


Laut Artikel 24 des Parteiprogramms von 1920 vertrat die Partei den Standpunkt eines positiven Christentums. Die Religionsfreiheit sollte jedoch im Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse ihre Grenze haben.


Gottfried Feder, der Verfasser des maßgeblichen Kommentars zum Parteiprogramm, deutete den Begriff des „positiven Christentums“ im Sinne der völkischen Religiosität. Auf Hitlers Weisung musste diese Interpretation jedoch 1931 gestrichen werden. Denn von 1930 an demonstrierte Hitler eine kirchenfreundliche Haltung, um Stimmen im nationalprotestantischen Lager zu gewinnen und die Abgrenzungserklärungen seitens der katholischen Kirche zu unterlaufen.


Quelle / Titel


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