Haft, „Schauprozess“ und Hinrichtung


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Nachdem Moltke Mitglieder des Solf-Kreises vor einer Gestapoüberwachung warnte und dies entdeckt wurde, wurde er am 19. Januar 1944 verhaftet. Seine intensiven Beziehungen zu namhaften Verschwörern des 20. Juli wurden allerdings erst nach dem gescheiterten Umsturzversuch bekannt.


In den 12 Monaten seiner Haft in Berlin, Ravensbrück und wieder in Berlin vertieften sich seine Einsichten durch das tägliche Lesen von Bibeltexten, ergänzt durch systematisches Lesen von Schriften Augustins und vor allem Luthers. Er wurde ein „Laientheologe“ mit eigenem Urteil und zunehmender Bereitschaft, seinen eigenen Tod als Zeichen eines letzten Widerstands gegen die mörderischen Herren dieser Welt anzunehmen.


Durch den evangelischen Gefängnispfarrer Harald Poelchau – auch er war ein „Kreisauer“, wurde aber nicht entdeckt – konnte Moltke den brieflichen Austausch mit seiner Frau Freya während der Tegeler Haftzeit aufrecht erhalten. Waren während der Zeit in Ravensbrück noch zehn Treffen der Eheleute möglich, so konnten sie sich in Tegel nur noch fünfmal unter Aufsicht sprechen – einmal nutzten sie ein Treffen für ein gemeinsames Abendmahl aus der Hand Poelchaus.


Am 11. Januar 1945 verurteilte ihn der Volksgerichtshof unter seinem Vorsitzenden Roland Freisler zum Tode. Er sei, so Moltke in einem Brief an seine Frau vom 10./11. Januar 1945, „ausersehen, vor allem wegen seiner Freundschaft mit Katholiken attackiert und verurteilt zu werden, und dadurch steht er vor Freisler nicht als Protestant, nicht als Großgrundbesitzer, nicht als Adliger, nicht als Preuße, nicht als Deutscher – dies alles ist ausdrücklich in der Hauptverhandlung ausgeschlossen […] –, sondern als Christ und als gar nichts anderes.“ [Moltke, Land, 341]


Helmuth James Graf von Moltke wurde am 23. Januar 1945 in Berlin-Plötzensee ermordet.


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