Der Ulmer Bekenntnisgottesdienst


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Im Widerstand gegen die „Deutschen Christen“ und gegen die Gleichschaltungsbestrebungen des Reichsbischofs und seiner Berater schlossen sich Anfang 1934 unterschiedliche Gruppierungen in der evangelischen Kirche zur Bekennenden Kirche zusammen.


Im Wesentlichen hatte diese zwei Flügel: Zum einen gab es die oppositionellen Bruderräte in den sogenannten „zerstörten Landeskirchen“ – u. a. in der großen altpreußischen Landeskirche mit ihren acht Kirchenprovinzen –, in denen ein deutschchristliches Kirchenregiment installiert worden war. Und zum anderen die bischöflich verfassten sogenannten „intakten Landeskirchen“ von Bayern, Hannover und Württemberg, in denen sich die Kirchenleitungen gegen die Machtansprüche der „Deutschen Christen“ hatten behaupten können.


Während der erste Flügel überwiegend uniert und stark von der „Wort-Gottes-Theologie“ des reformierten Theologen Karl Barth geprägt war, war der zweite Flügel, zu dem sich auch Bruderräte verschiedener „zerstörter“ lutherischer Landeskirchen gesellten, dezidiert lutherischen Bekenntnisses.


Der Zusammenschluss der verschiedenen oppositionellen Gruppierungen wurde zunächst manifest am 22. April 1934 während eines von etwa 5.000 Menschen besuchten Gottesdienstes im Ulmer Münster, in dem der bayerische Landesbischof Hans Meiser im Namen von mehr als 30 hochrangigen Kirchenvertretern aus ganz Deutschland eine „Kundgebung der bekennenden Deutschen Evangelischen Kirche“ verlas.


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