Ablehnung der „Rassenhygiene“


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Nach Marga Meusels Überzeugung brachte das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933, das Zwangssterilisationen vorsah, Christen in Gewissenskonflikte. In diesem Sinne schrieb sie am 16. Oktober 1934 an Friedrich von Bodelschwingh, den Leiter der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel. Dieser reichte ihren Appell zwei Monate später an den Chefarzt der Anstalten weiter, an Werner Villinger, einem entschiedenen Befürworter von Zwangssterilisationen. Er sollte in Berlin persönlich mit Meusel sprechen. Obgleich diese sich intensiv darum bemühte, kam es zu keinem Treffen der beiden.


Doch Meusel erhob weiterhin ihre mahnende Stimme. 1935 äußerte sie sich in einem Artikel zur Arbeit mit „Erbkranken“, die die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) den karitativen Verbänden überließ. Kritisch fragte sie: Gibt es vor Gott ‚unwertes Leben‘?


Quelle / Titel


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