Vikarin in Breslau


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Nach Beendigung von Studium und Promotion in Marburg kehrte Katharina Staritz nach Breslau zurück, um ein Lehrvikariat in der altpreußischen Kirchenprovinz Schlesien anzutreten. In der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union waren Vorbildung und Anstellung von Theologinnen durch ein Kirchengesetz von 1927 geregelt.


Danach mussten sie zwar dieselben wissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen wie Pfarrer erfüllen, wurden jedoch nicht wie ihre männlichen Kollegen ordiniert, sondern lediglich eingesegnet und mit stark eingeschränkten Rechten und deutlich geringerem Einkommen als Gemeindebeamtin angestellt. Auch der Titel „Pfarrerin“ blieb ihnen verwehrt; stattdessen erhielten sie dauerhaft die Amtsbezeichnung „Vikarin“, was allein schon ihre hierarchische Stellung unterhalb des Pfarrers signalisierte.


Ihr Lehrvikariat absolvierte Katharina Staritz an wechselnden Einsatzorten und mit unterschiedlichen Funktionen bei der Evangelischen Frauenhilfe in Schlesien, an der Elftausend-Jungfrauen-Gemeinde in Breslau, an den Diakonissen-Mutterhäusern Frankenstein und Grünberg sowie in der Kleinstadtgemeinde Schweidnitz.


Sie schloss das Lehrvikariat am 9. März 1932 mit dem Zweiten Theologischen Examen ab und wurde zum 1. Juli 1933 beim Kreissynodalverband Breslau-Stadt als Stadtvikarin angestellt. Dort arbeitete sie übergemeindlich in der Krankenhausseelsorge für Kinder und hielt Konfirmandenunterricht und Evangelischen Religionsunterricht für Frauen. Außerdem war sie für Kindergottesdienste und Veranstaltungen der Frauenhilfe, für Hausbesuche und verschiedene Seelsorgeaufgaben zuständig.


Zur Verbeamtung kam es erst 1938, als sie das dazu für Frauen gesetzlich vorgeschriebene Alter von 35 Jahren erreicht hatte. Ihre Einsegnung, die sie selbst ebenso wie andere Theologinnen als „Ordination“ bezeichnete, fand am 6. November 1938 in der Breslauer St. Maria-Magdalenen-Kirche statt.


In den Auseinandersetzungen des Kirchenkampfes zwischen Bekennender Kirche und Deutschen Christen hielt Katharina Staritz sich zur Bekennenden Kirche, wurde Mitglied des Pfarrernotbunds und stand auf dem Boden der Barmer Theologischen Erklärung.


Nach der 1936 erfolgten Spaltung der Bekennenden Kirche in einen „gemäßigten“ und einen „radikalen“ Flügel, die in Schlesien sogar zur Bildung von zwei getrennten Bekenntnissynoden führte, hegte Staritz zunächst Sympathien für den „gemäßigten“, später eher für den „radikalen“ Teil der Bekennenden Kirche, der ihr überzeugender schien.


Quelle / Titel


  • © Ev. Zentralarchiv in Berlin, Best. 7 Nr. 14311

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