Das Rundschreiben zur „Sternverordnung“


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Im September 1941 trat die berüchtigte Verordnung in Kraft, nach der alle Juden in Deutschland den Davidsstern tragen mussten. Noch im gleichen Monat verfasste Katharina Staritz ein Rundschreiben an die Breslauer Pfarrer, in dem sie es als Christenpflicht bezeichnete, rassisch verfolgte Christen nicht etwa wegen der Kennzeichnung vom Gottesdienst auszuschliessen. Vielmehr besäßen die Verfolgten das gleiche Heimatrecht in der Kirche wie die anderen Gemeindeglieder und bedürften des Trostes aus Gottes Wort besonders.


Die Pfarrer sollten Mitarbeiter und Kirchengemeinden dazu auffordern, sich dieser gezeichneten Gemeindeglieder besonders anzunehmen, ihnen Plätze anzuweisen, sich zu ihnen zu setzen und sie zum Gottesdienst abzuholen. Der Breslauer Stadtdekan gab dieses Rundschreiben zwar mit herzlichen Empfehlungen an die Amtsbrüder weiter, die schlesische Kirchenleitung jedoch distanzierte sich im Oktober 1941 von dem Rundschreiben, beurlaubte Katharina Staritz und drängte sie dazu, Breslau zu verlassen. Nach der Zwangsbeurlaubung ging sie an ihren Studienort Marburg zurück.


Quelle / Titel


  • © Evangelisches Zentralarchiv in Berlin, Best. 50 Nr. 110 Bl. 287

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