Denunziation und Verfolgung


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Im Frühjahr 1944 kam es dann zu einem Zwischenfall, der sich für Georg Maus zur Tragödie ausweitete. Er behandelte im Religionsunterricht der Unterstufe eine Missionsgeschichte und wies darauf hin, dass durch die Anerkennung von Jesu Gebot der Feindesliebe Blutrache und Stammesfehden zwischen primitiven Völkern eingeschränkt wurden und es dadurch erst zur Entfaltung der in ihnen liegenden Schöpfungsgaben kam.


In der anschließenden Diskussion fragte eine Schülerin, ob das Gebot der Feindesliebe auch im Blick auf die Engländer gelte, die deutsche Städte bombardierten, wo doch Goebbels gesagt habe, man müsse sie hassen. Ohne Zögern antwortete Maus, dass Jesus Christus dies geboten habe und man davon nichts zurücknehmen könne.


Im April 1944 kam es zur Anzeige gegen Maus beim Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Abteilung für höheres Schulwesen in Koblenz. Die Behörde verfolgte die Angelegenheit konsequent weiter. Bereits am 5. April wurde der zuständige Direktor in Idar-Oberstein ersucht, von Maus eine Stellungnahme einzuholen. Zudem sollte sich der Schulleiter zu Maus äußern und ein Gutachten, insbesondere zu dessen politischer Haltung, vorlegen.


In seiner Stellungnahme vom 15. April 1944 bescheinigte der Rektor, dass Maus eine orthodox-christliche Einstellung habe; als bibelgläubiger Christ empfinde er in der Weltanschauung des Nationalsozialismus eine ihm fremde Welt (Loscher, Hahn, Ich habe nicht verleugnet, 35). Maus finde mit dieser Haltung jedoch bei den Kindern kein Verständnis. Er habe ihn angewiesen, sich künftighin derartiger Äußerungen zu enthalten.


Doch trotz dieser beschwichtigenden Stellungnahme wurde Maus am 16. Mai 1944 mitten im Unterricht von zwei Gestapobeamten verhaftet und, ohne seine Familie noch sehen zu dürfen, zunächst auf das Stadthaus in Idar-Oberstein zu einem ersten Verhör gebracht. Mit Wirkung vom 17. Mai 1944 wurde er bis zu seiner vorgesehenen Versetzung vom Dienst suspendiert. Gleichzeitig begann die Vernehmung seiner Schülerinnen und Schüler. Maus selbst kam dann nach Koblenz in Untersuchungshaft. Am 18. Mai 1944 durfte er erstmals seine Familie verständigen.


Quelle / Titel


  • © Zitiert nach: Loscher, Hahn, Ich habe nicht verleugnet, 34; Verlag P. Hammer