Strafversetzung nach Greifswald


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Lohmeyer nahm auch in seinen Predigten – wenn auch verhalten – Bezug auf die aktuelle Situation. So sprach er in seiner letzten Breslauer Universitätspredigt am 23. Juni 1935 über das Gleichnis vom Senfkorn (Mt 13,31–35) und verwies gleich eingangs auf die grenzenlos verwirrte Kirche der Gegenwart.


Lohmeyer wurde daraufhin wegen kirchlicher Haltung und Betätigung im Sinne der bekennenden Kirche (so Lohmeyer in einem Brief an Gustav Ruprecht vom 30. April 1936) in das in politischer Hinsicht relativ ruhige Greifswald strafversetzt. Dort blieb Lohmeyer ab dem Wintersemester 1935/36 vor allem Zeit für seine theologische Arbeit.


Doch geriet er schon bald wieder in Konflikt mit den staatlichen Behörden, weil er vor Studenten seines Seminars eine in Greifswald gehaltene Rede des Gauleiters Franz Schwede-Coburg offen kritisiert hatte. Gegen Lohmeyer wurde ein Verfahren im Sinne des sogenannten „Heimtückegesetzes“ eingeleitet. Anfang 1938 wurde dieses Verfahren von der Staatsanwaltschaft Stettin jedoch mangels Beweisen eingestellt.


Quelle / Titel


  • Zitiert nach: Andreas Köhn (Hg.): Ernst Lohmeyers Zeugnis im Kirchenkampf. Göttingen 2006, 146-148. © Vandenhoeck&Ruprecht (http://www.v-r.de/de/redirect/t/352555382/)