Einspruch


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In der zweiten Jahreshälfte 1933 trat in weiten Teilen des evangelischen Deutschlands eine kirchenpolitische Ernüchterung ein. Waren es zuvor meist nur einzelne evangelische Christen gewesen, die in der aktuellen Politisierung im Sinne des Nationalsozialismus auch Gefahren für Kirche und Christentum ausgemacht hatten, so entwickelte sich nunmehr auf breiter Basis eine innerkirchliche Opposition.


Es bildeten sich erste oppositionelle Gemeindetage und Synoden. Zusammen mit dem Pfarrernotbund und den Bischöfen der großen, „intakten“ Landeskirchen formierte sich im April 1934 eine erste „Bekenntnisgemeinschaft“.


Im Mai 1934 auf der ersten Reichsbekenntnissynode trat sie als „Bekennende Kirche“ in die Öffentlichkeit. Mit der hier vorgelegten Barmer Theologischen Erklärung, dem bedeutsamsten theologischen Dokument des evangelischen „Kirchenkampfes“, grenzte sich die Bekennende Kirche öffentlich von dem Kurs der Deutschen Christen ab. Fortan wirkte die Bekennende Kirche innerhalb der evangelischen Kirche als Gegengewicht zu den weiter an Einfluss verlierenden Deutschen Christen.


Die Bekennende Kirche erhob den Anspruch, die rechtmäßige Leitungsinstanz der evangelischen Kirche zu sein. Die im November 1934 eingesetzte „Erste Vorläufige Kirchenleitung“ (VKL I) setzte diesen Beschluss in die Praxis um.


Im Zusammenhang mit der Bekennenden Kirche kam es seit 1933 punktuell zu Einsprüchen und zu oppositionellem Verhalten gegenüber kirchenpolitischen Zielen, wie sie von den Deutschen Christen vertreten wurden. Diejenigen, die auf sehr unterschiedliche Weise durch ihr Handeln nicht mit der Mehrheit in Kirche und Gesellschaft gehen wollten, waren einzelne Gemeindechristen wie auch Funktionsträger der Kirche, dies betraf also Laien und Theologen in gleicher Weise.


Bereits zeitgenössisch hat man diese innerevangelischen Konflikte um die Leitungs- und Ordnungsstrukturen sowie die Bekenntniskontroversen 1933/34 als „Kirchenkampf“ bezeichnet. Darüber hinaus markierte dieser Begriff auch das Ringen der Landeskirchen um ihre Unabhängigkeit gegenüber staatlichen „Gleichschaltungsversuchen“ und drittens konnte er sich auch auf die Abwehr von ideologischen Angriffen des Nationalsozialismus und des sog. Neuheidentums beziehen. In diesen drei Bereichen realisierte die Bekennende Kirche widerständisches Verhalten.


Eine direkte Konfrontation mit dem Nationalsozialismus als politisches System wurde aufseiten der Bekennenden Kirche indes nicht gesucht, vielmehr hat man den nationalsozialistischen Staat über lange Jahre hinweg mit Sympathien begleitet. Der restriktive kirchenpolitische Kurs des NS-Staats nach 1935 schuf zwar innerhalb der Bekennenden Kirche auch in staatspolitischer Hinsicht eine gewisse Ernüchterung, aber zu politischem Widerstandshandeln gegen den NS kam es nicht.


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