Verweigerung des Fahnengrußes


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An Hitlers Geburtstag, am 20. April 1938, weigerte sich Paul Schneider, beim Fahnenappell im Konzentrationslager Buchenwald die Mütze abzunehmen und bezeichnete die Hakenkreuzflagge als Verbrechersymbol, das er nicht grüße.


Er wurde zur Strafe vor den Augen der Mithäftlinge auf den Prügelbock gebunden und mit Stockhieben bestraft und anschließend im Arrestgebäude, dem sogenannten „Bunker“, über ein Jahr lang in eine Einzelzelle gesperrt.


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