Bonhoeffer: Kirchliche Solidarität mit den Opfern


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In der ersten Jahreshälfte 1933 äußerte sich Dietrich Bonhoeffer in Vorlesungen, Predigten und im Rundfunk immer wieder kritisch über die nationalsozialistische Gleichschaltung. Auf den „Arierparagraphen“ vom 7. April 1933 reagierte er sogleich mit dem Aufsatz Die Kirche vor der Judenfrage, der im Juni gedruckt wurde. Darin lehnte er nicht allein die Anwendung der antisemitischen Gesetzgebung auf die eigenen Kirchenmitglieder jüdischer Herkunft ab, sondern forderte darüber hinaus generelle Solidarität der Kirche mit den Opfern staatlicher Gewalt.


Dabei gebe es – bei aller Gehorsamspflicht dem Staat gegenüber – drei abgestufte Handlungsmöglichkeiten: Die Kirche müsse erstens den Staat deutlich nach der Rechtmäßigkeit seines Handelns fragen, sich zweitens zur Hilfe an den Opfern verpflichtet wissen und im Extremfall drittens bereit sein, nicht nur die Opfer unter dem Rad zu verbinden, sondern dem Rad selbst in die Speichen zu fallen. Doch stand zu diesem Zeitpunkt für ihn fest: Die Notwendigkeit des unmittelbar politischen Handelns der Kirche ist jeweils von einem evangelischen Konzil zu entscheiden und kann mithin nie vorher kasuistisch konstruiert werden. Diesen Verweis auf ein Konzil wiederholte Bonhoeffer mehrfach.


Quelle / Titel


  • © by Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh, in der Verlagsgruppe Random House GmbH, München.

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