Märtyrergedenken im Brandenburger Dom


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Die gotische Domkrypta zu Brandenburg/Havel ist seit 1953 „Gedächtnisstätte für die Blutzeugen des Kirchenkampfes“. Der dortige Domdechant, Bonhoeffers Schüler Albrecht Schönherr, verfolgte seit 1949 den Gedanken einer solchen Widmung.


Dabei ließ er sich vom 1948 erschienenen Buch „...und folget ihrem Glauben nach“ anregen, das der Hamburger Theologe Bernhard Heinrich Forck im Auftrag des Bruderrats der Evangelischen Kirche in Deutschland zusammengestellt hatte. Forcks Buch enthielt die Biographien von 18 Männern und Frauen, die im Verlauf des Kirchenkampfes von den Nationalsozialisten getötet worden waren.


Für seine Würdigung dieser Todesopfer wählte Forck die Deutungskategorie des Blutzeugen bzw. Märtyrers. Seit ihren Anfängen bezeichnet die Kirche solche Personen als Märtyrer, die ihr Leben um Christi willen geopfert haben. Der Märtyrerbegriff fand seit 1945 verstärkt für die christlichen Opfer des Nationalsozialismus Verwendung.


Die Märtyrer-Gedächtnisstätte in Brandenburg nimmt diesen Gedanken auf. Vor dem mittelalterlichen Kruzifix steht eine schreinartige Lade mit den Namen von 19 Menschen, die im Nationalsozialismus wegen ihres christlichen Widerstands ermordet wurden. Schönherr entschied sich, vorläufig die Namen aus Forcks Buch zu verwenden und dachte an eine spätere Erweiterung.


Nur ein einziger Name ging noch über diese Vorlage hinaus: Hermann Stöhr. Es war das erste Mal, daß ein Kriegsdienstverweigerer im kirchlichen Rahmen öffentlich als Märtyrer gewürdigt wurde. Eine Besonderheit war auch, daß Stöhr nicht im engeren Sinne zum Personal der Bekennenden Kirche gehört hatte, sondern als einzelner Christ gewürdigt wurde, der seinem Gewissen gefolgt war. Eine Erweiterung des Märtyrerbegriffs begann sich anzukündigen.


Quelle / Titel


  • ©Fotos: 1: Foto-Schweitzer 1953; Domarchiv Brandenburg BDS B 2477 A5: 2 und 3: Tim Lorentzen 2010; 4: Siegfried Hermle

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