Der sogenannte „Röhm-Putsch“


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Auf verschiedenen Ebenen wurden im Jahre 1934 Maßnahmen ergriffen, um mögliche Kritik am Regime radikal zu unterdrücken. Im April 1934 wurde etwa der berüchtigte „Volksgerichtshof für Hoch- und Landesverratsverfahren“ eingerichtet, im darauf folgenden Monat eine Propaganda-Kampagne „gegen Miesmacher und Kritikaster“ gestartet.


Selbst Kritik in den eigenen Reihen wollte man nicht länger dulden, interne Machtkämpfe schon gar nicht erst aufkommen lassen. Spektakulärster Vorfall war die Entmachtung und Ermordung der SA-Führung um Ernst Röhm im Sommer 1934. Röhm hatte auf eine zweite Revolution mit radikaler sozialer Umgestaltung gedrängt. Auch hatte er das Ziel verfolgt, die Reichswehr in einer neuen Volksmiliz aufgehen zu lassen.


Hitler entschied den schwelenden Konflikt zwischen SA und Reichswehr zugunsten Letzterer. Die SS brachte im Vorfeld der Mordaktion Gerüchte über einen bevorstehenden Putsch der SA sowie die – längst bekannte – Homosexualität Röhms in Umlauf. Der nachträglich durch Gesetz als „Staatsnotwehr“ zur „Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe“ legalisierten Aktion fielen auch Regimekritiker aus dem konservativen und dem katholischen Lager zum Opfer, u. a. der Leiter der Katholischen Aktion Erich Klausener.


Die Entmachtung der SA bedeutete zugleich eine Aufwertung der SS und ihres Führers Heinrich Himmler, der bereits im April zum Inspekteur der Gestapo ernannt worden war und dem jetzt auch sämtliche Konzentrationslager unterstellt wurden.


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