Verweigerung des Eides


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Am 20. April, Adolf Hitlers Geburtstag, erließ der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats Friedrich Werner eine „Verordnung betr. den Treueid der Geistlichen und der Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ und legte dieser eine Eidesbelehrung bei. Die Eidesleistung sollte bis zum 31. Mai 1938 erfolgen.


Die 7. Bekenntnissynode im Rheinland lehnte sie am 29. Mai als nicht vom Staat gefordert ab. Ende Juli gab die 6. Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union jedoch den Weg zur Eidesleistung frei. 182 rheinische Pfarrer legten den Eid dennoch nicht ab, darunter auch Johannes Koch. Obwohl Staat und Partei an einem innerkirchlichen Eid nicht interessiert waren, verlangte das rheinische Konsistorium aber bis 1945 von allen Theologen den Eid, die ein „legales“ Pfarramt übernehmen oder in ein neues Pfarramt wechseln wollten.


Quelle / Titel


  • © Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bestand 6 HA 004

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