Redeverbot für Thüringen


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Während seiner Zeit in Thüringen wurde Gollwitzer zweimal angezeigt und von der Geheimen Staatspolizei vernommen. Am 7. November 1936 hatte er in Jena eine Bibelstunde gehalten, in der er laut einiger anwesender Theologiestudenten gesagt haben soll: Das Wort Gottes hat mich und uns vor diesem völkischen Erlebnis, vor diesem Rausch bewahrt!


Bei seiner Befragung verteidigte sich Gollwitzer damit, dass er falsch wiedergegeben worden sei. Er begrüße das echte völkische Erlebnis, das Hören auf das Evangelium verhindere indes eine Vergötzung des Volkes. Ende Juli 1937 beantragte der Oberstaatsanwalt wegen gehässige[r] und hetzerische[r] Äußerungen über Anordnungen leitender Persönlichkeiten des Staates und der NSDAP einen Termin zur Hauptverhandlung vor dem Sondergericht.


Davor, am 24. Oktober 1936, hatte Gollwitzer bereits in der Stadtkirche von Themar als Abschluss einer Evangelisationswoche einen Vortrag mit dem Titel „Das letzte Reich“ gehalten, in dem er auch das Verhältnis von Volk und christlichem Glauben thematisierte und mit Blick auf die Deutschgläubigen erneut vor einer Vergötzung der Nation warnte. Gleichzeitig betonte er jedoch die christliche Vaterlandsliebe.


Auch dieser Vortrag führte zu einer Anzeige, zu der Gollwitzer in einem Schreiben vom 10. März 1937 Stellung nahm. Fünf Tage darauf wurde er ohne nähere Begründung wegen fortgesetzter heimtückischer Angriffe gegen den Staat mit einem Redeverbot für Thüringen belegt.


Quelle / Titel


  • © Evangelisches Zentralarchiv in Berlin, Bestand 686 Nr. 6927