Jurist im Staatsdienst


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Nach dem Examen wurde Gauger Rechtsreferendar in Velbert, Wuppertal und Düsseldorf. 1933 legte er die Große Staatsprüfung in Berlin ab. Als Assessor arbeitete er seit Januar 1934 bei der Staatsanwaltschaft in Wuppertal und seit August in Mönchengladbach.


Die Erfahrungen der NS-Kirchenpolitik, die Maßnahmen gegen seinen Vater und die Morde im Zusammenhang mit dem angeblichen „Röhm-Putsch“ vom 30. Juni und 1. Juli 1934 waren für Gauger Anlass, am 25. August 1934 seine Entlassung aus dem Justizdienst zu beantragen. Den im „Gesetz über die Vereidigung der Beamten und die Soldaten der Wehrmacht“ (20. August 1934) geforderten Treueid auf Hitler konnte er gewissenshalber nicht leisten. Am 7. September 1934 wurde Gauger entlassen.


Ohne Anstellung nutzte Gauger die Zeit, eine juristische Dissertation anzufertigen über das Thema „Bekenntnis und Kirchenregiment in ihrer Beziehung zueinander“. Das Thema war hochaktuell. Er schloss die Arbeit im Januar 1935 ab und reichte sie bei der Juristischen Fakultät der Universität Münster ein.


Betreuer der Arbeit, mit der Gauger Anfang Januar 1936 promoviert wurde, waren Ernst Rosenfeld (1869–1952) und Rudolf His (1870–1938). Indem Gauger darlegte, dass es im Protestantismus nur ein bekenntnisgebundenes Kirchenregiment geben könne und jeder anderen Kirchenleitung usque ad Martyrium Widerstand zu leisten sei (Beziehungen, 11), stützte er nachhaltig die Rechtsposition der Bekennenden Kirche.


Quelle / Titel


  • © Gauger, Martin: Aus Welt und Zeit. In: Gotthard-Briefe 1933, S. 82f. (Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kirchl. Zeitgeschichte, München)

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