Die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten


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Am 30. Januar 1933 übernahm Hitler nach einer Phase der sukzessiven Aushöhlung der parlamentarisch-demokratisch verfassten Weimarer Republik die Kanzlerschaft, die Nationalsozialisten wurden in die Regierungsverantwortung eingebunden.


Hitler stand von diesem Tag an einer Koalitionsregierung der sogenannten „nationalen Konzentration“ vor, in der neben ihm nur zwei weitere Nationalsozialisten Regierungsämter bekleideten, die Mehrheit der Regierungsvertreter war parteipolitisch konservativ gebunden.


Die öffentliche Feier dieses Aktes als „Machtergreifung“ durch die Parteistrategen der NSDAP verzerrte freilich die faktisch gegebene politische Lage: Weder hatte Hitler die Kanzlerschaft „ergriffen“, sie war ihm vielmehr, eingeleitet durch eine intrigenhafte Aktion von Papens, durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg ausgeliefert worden, noch ließ sich zu diesem frühen Zeitpunkt die Machtübernahme als abgeschlossener Vorgang verstehen.


Denn es setzte nunmehr ein langwieriger und komplexer Machteroberungsprozess ein, der erst nach 18 Monaten, im Sommer 1934, mit der Übernahme des Reichspräsidentenamtes durch Hitler zum Abschluss kam. Das öffentliche Zelebrieren der „Machtergreifung“ durch die NSDAP wurde von vielen als Fanal, als Aufbruch in eine neue, bessere Zukunft Deutschlands wahrgenommen.


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