Bochumer Pfingstbekenntnis


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Hans Ehrenberg, der bereits seit 1927 wegen verschiedener Predigten und Vorträge mit den örtlichen Stellen der NSDAP in scharfem Konflikt stand, gehörte von Beginn an zu den führenden Persönlichkeiten der Bekennenden Kirche.


In diesem Kontext entstand das „Bochumer Bekenntnis“. Dieses wurde Pfingsten 1933 von Kanzeln in Bochum und an anderen Orten in Westfalen verlesen. Es trägt hundert Unterschriften. Verfasst wurde es von jüngeren Pfarrern aus den Synoden Bochum, Gelsenkirchen und Herne unter der Federführung von Hans Ehrenberg und Ludwig Steil.


Besondere Merkmale sind erstens das Bekenntnis zu Jesus Christus als Sohn des lebendigen Gottes, des Gottes Abrahams, Isaaks und Jakobs und zweitens die Betonung des theologischen Existenzrechts Israels und die Verurteilung des Ausschlusses von „Judenchristen“ aus der Völkerkirche.


Mit diesen Aussagen geht das „Bochumer Bekenntnis“ wesentlich über die Aussagen der „Barmer Theologischen Erklärung“ hinaus. Deutlich wird das vor allem in jenen Passagen, in denen die idealistische Schwärmerei von Volkstum und Blut und jeder biologische Rassismus, aber auch das Konzept eines totalen Staates verurteilt werden.


Grundsätzlich fordert das Bekenntnis eine wahre Kirche, die die Vergötzung des Staates, der Kultur und des Volkstums verhindert. Mit solchen Aussagen waren wesentliche Leitlinien der später entstehenden Bekennenden Kirche festgelegt. Ehrenbergs hier und anderswo zum Ausdruck kommende ablehnende Haltung gegenüber jeder Form des Antisemitismus bestimmte sein weiteres Schicksal im Nationalsozialismus.


Der bekannte Christentumshistoriker Günter Brakelmann urteilt über das Pfingstbekenntnis: Man wird sagen können, daß es ein vergleichbar klares und dichtes theologisches Wort wie das Bochumer Pfingstbekenntnis im Raum des Protestantismus 1933 nicht gegeben hat.


Quelle / Titel


  • Zitiert nach: Kurt Dietrich Schmidt (Hg.), Die Bekenntnisse und grundsätzlichen Äußerungen zur Kirchenfrage des Jahres 1933, Göttingen 1934, S. 33–35.

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