Anwalt der Bekennenden Kirche


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Buttersack war in der evangelischen Bergkirchengemeinde Wiesbaden engagiert und gehörte dem Kirchenvorstand an. Nach der „Machtergreifung“ galt die Bergkirchengemeinde mit ihrem Pfarrer Franz von Bernus (1882–1959) in Wiesbaden als Zentrum des Widerstands gegen die nationalsozialistischen Deutschen Christen.


Buttersack begleitete und gestaltete den Protest juristisch und wurde im November 1933 Rechtsbeistand des Pfarrernotbundes. Am 3. Januar 1934 versandte Buttersack ein Schreiben an die Wiesbadener Protestanten, worin er sie angesichts des Verbots für nassauische Pfarrer und Kirchenbeamte, sich kirchenpolitisch zu betätigen, an die Verpflichtung als Gemeindeglieder erinnerte, um die Freiheit der Verkündigung des Evangeliums zu kämpfen.


Als Delegierter Nassaus nahm Buttersack an der zweiten Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Dahlem (19./20. Oktober 1934) teil. Ende Oktober konstituierte sich der Landesbruderrat der Bekennenden Kirche in Nassau-Hessen, der sich dem Reichsbruderrat unterstellte. Dem Landesbruderrat gehörte auch Buttersack an.


Als unerschrockener Anwalt von Pfarrern der Bekennenden Kirche gegen das deutschchristliche Kirchenregiment unter Landesbischof Ernst Ludwig Dietrich (1897–1974) und von politisch Verfolgten war Buttersack den Deutschen Christen und dem NS-Regime ein dauerhaftes Ärgernis.


Wegen seines Engagements für Wiesbadener Pfarrer, die ihres Amtes enthoben worden waren, wurde er 1934 aus dem Kirchenvorstand der Bergkirchengemeinde auf Antrag des Vorsitzenden des Kreiskirchentages Wiesbaden entlassen. Sein Einsatz für diese Pfarrer habe Unruhe in der kirchlichen Laienwelt erregt und die Arbeit der Kirchenregierung erschwert.


Im Juni 1936 wurde gegen Buttersack ein Verfahren vor dem Ehrengericht des „NS-Rechtswahrerbundes“ eingeleitet, da er als Jurist der Bekennenden Kirche und als Gauführer des „Stahlhelm“ staatsfeindliche Ziele unterstützt habe. Außerdem habe er in einem Arbeitsgerichtsprozess eine Jüdin vertreten. In einem Beleidigungsverfahren, bei dem Buttersack einen Bekenntnispfarrer gegen einen deutschchristlichen Pfarrer vertrat, wurde ihm im Januar 1937 vorgeworfen, jüdische Praktiken anzuwenden, die das Dritte Reich überwunden habe. Als sich Buttersack gegen den Vorwurf wehrte, droht man ihm mit Konsequenzen.


Sein Sohn Christian (1910–1989) hatte ebenfalls unter Repressionen des Regimes zu leiden. Im Oktober 1937 wurde seine Ordination in Wiesbaden von der Gestapo ohne Angabe von Gründen verboten. Als Reaktion auf diesen Schritt war er kurzzeitig in den Dienst der württembergischen Landeskirche getreten, die Vikaren aus Nassau-Hessen ein Unterkommen bot. Nach seiner Rückkehr wurde ihm im Juni 1938 der Zutritt zu einer Kirche verwehrt, in der er den Gottesdienst halten sollte. Daraufhin versuchte er erneut, nach Württemberg zu kommen.


Quelle / Titel


  • © Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 0901/14

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