Handreichung zu „Du sollst nicht töten“, 1943


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Die Auslegung des fünften Gebots „Du sollst nicht töten“, wie sie in der Handreichung 1943 dargelegt wurde, sollte fortan auch in die Gemeinden getragen werden. Daher erarbeitete ein kleiner Ausschuss, dem die Synodalen Günther Harder, Otto Hammelsbeck und Herbert Posth angehörten, ein „Wort der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union an die Gemeinden zum Buß- und Bettag 1943“. Darin wurde erneut die Gültigkeit der Zehn Gebote für alle Christen bekräftigt, auch dann wenn menschliche Gesetze und Ordnungen deren Übertretung scheinbar rechtfertigten.


Die Textauszüge geben Einblick in die Entwicklung der Abschnitte zum dritten, vierten und fünften Gebot.


Nach dem Willen der Synode sollte dieses „Wort der Bekenntnissynode“ am Buß- und Bettag von allen Kanzeln verlesen werden.


Quelle / Titel


  • © Evangelisches Zentralarchiv in Berlin, Best. 50 Nr. 616

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