Mitarbeit an der Denkschrift an Hitler, 1936


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Asmussen hat maßgeblich an der Denkschrift für Hitler, die von der „Zweiten Vorläufigen Kirchenleitung“ verabschiedet wurde, mitgewirkt. Sie wurde im Juni 1936 der Reichskanzlei überbracht. Seit März 1936 arbeiteten Theologen und Juristen intensiv an ihrem Text, der immer wieder überarbeitet wurde und neue Fassungen erfuhr.


Die Hauptschwierigkeit der Denkschrift bestand darin, sie staats- und kirchenrechtlich gegen den Vorwurf politischer Einmischung abzusichern. Die juristischen Bedenken wogen schwer. Doch in einer Sitzung am 5. Mai 1936 riß Hans Asmussen das Steuer herum, wie es Martin Greschat formuliert hat: Auf eine rechtliche Absicherung allein dürfe man sich nicht verlassen. Der Staat ändert den Rechtsstandpunkt – dann sitzen wir auf dem Trockenen. Darum müsse die Denkschrift von Gottes Gebot und dessen Verkündigung durch die Kirche ausgehen. Man rückte also den Auftrag der Kirche in den Vordergrund und gründete den Protest auf die Verpflichtung der Pfarrer, öffentlich die Einhaltung der Gebote einzufordern.


Der hier gezeigte Zwischenentwurf wurde am 14. Mai besprochen. Asmussens Handschrift ist darin deutlich erkennbar. Der Beginn des fünften Abschnitts ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie von den Geboten her argumentiert werden sollte: Die Verehrung Gottes nach dem Ersten Gebot fordert eine konsequente Absage an den Führerkult. Wo die Erkenntnis eines Menschen zur Norm [...] gemacht und wo ein Mensch mit der religiösen Würde eines Volkspriesters, ja Mittlers, umkleidet wird, [...] da wird der Mensch an die Stelle Gottes gesetzt.


Diese Warnung ging dann auch in den endgültigen, für Hitler bestimmten Text ein. Insgesamt hatte sich Asmussens Stoßrichtung durchgesetzt. Die Denkschrift argumentierte gezielt vom theologischen Standpunkt her.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv Bielefeld, 5.1 88F1 46, 47

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