Die Barmer Theologische Erklärung


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Anfang Mai 1934 wurde die Vorbereitung einer Reichsbekenntnissynode in Barmen beschlossen, um ein gemeinsames Vorgehen gegen die Kirchenpolitik der Deutschen Christen zu erreichen. Asmussen bildete zusammen mit Thomas Breit und Karl Barth einen „Theologischen Ausschuss“, der diesen Schulterschluss lutherischer, reformierter und unierter Bekenntnisleute durch eine theologische Erklärung stützen sollte.


Die Gruppe trat am 15./16. Mai 1934 in Frankfurt zusammen. Wenngleich die maßgebliche Vorlage der „Barmer Theologischen Erklärung“ von Barth stammte, kam die Schlussfassung doch erst nach eingehender Textarbeit der Kommissionsmitglieder zustande.


Wichtiger noch wurde jedoch, dass Asmussen dann während der Synode am 30. Mai 1934 die Erklärung in einem ausführlichen Vortrag erläuterte. Hiernach beanspruchte die Bekenntnissynode die Rechtsnachfolge des verfassungsmäßigen Kirchenbundes. Zu den hitlertreuen Deutschen Christen und ihrer „Irrlehre“, wie Asmussen ausführte, könne nun keine Verbindung mehr bestehen. Dennoch solle der Widerspruch der Bekennenden Kirche nicht gegen den neuen Staat als solchen, sondern gegen die Verfälschung des Christusbekenntnisses gerichtet sein.


In diesem Sinne verlange die „Theologische Erklärung“ eine klare Abgrenzung von Kirche und Staat. Das war eine Absage gegen jeden Versuch staatlicher Gleichschaltung der Kirche. Der Synodalbeschluss übernahm den Text der „Theologischen Erklärung“ ausdrücklich in Verbindung mit diesem Kommentar. Beides gemeinsam bildete nun eine neue Grundlage bekenntniskirchlichen Vorgehens.


Die Texte der Synode wurden umgehend gedruckt, darunter auch Asmussens Vortrag.


Quelle / Titel


  • © Privatbesitz Tim Lorentzen

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