„Braune Synode“ und „Arierparagraph“


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Am 7. April 1933 hatten die nationalsozialistischen Machthaber das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ erlassen. Danach sollten Beamte „nichtarischer Abstammung“ entlassen oder vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Die Deutschen Christen forderten eine entsprechende Regelung auch für die Kirche, also für Pfarrer und Kirchenbeamte.


Im Herbst 1933 wurde in mehreren von den Deutschen Christen beherrschten Landeskirchen ein sogenannter „Arierparagraph“ eingeführt, der die Versetzung in den Ruhestand bereits dann vorsah, wenn ein Pfarrer oder Kirchenbeamter ein jüdisches Großelternteil hatte. Am 5. September 1933 hatte die preußische Generalsynode – im Volksmund auch „Braune Synode“ genannt, da viele deutsch-christliche Synodale in brauner Uniform erschienen – einen derartigen Beschluss gefasst, dem dann auch weitere Landeskirchen folgten.


Die geplante Einführung des „Arierparagraphen“ auch in der Reichskirche scheiterte jedoch am Einspruch des Auswärtigen Amtes, das zu diesem Zeitpunkt noch um das Ansehen Deutschlands im Ausland fürchtete. Betroffen von dem „Arierparagraphen“ in der Kirche waren rund einhundert Pfarrer, d. h. deutlich weniger als ein Prozent der Pfarrerschaft, also eine vergleichsweise geringe Zahl. Dies zeigt, dass es den Deutschen Christen vor allem auch um eine symbolische Maßnahme ging, was für die Betroffenen freilich keinen Unterschied machte: Sie wurden diskriminiert und verfolgt.


Während die Deutschen Christen argumentierten, bei dem „Arierparagraphen“ handele es sich lediglich um eine Frage der äußeren Ordnung, sahen die Mitglieder des oppositionellen Pfarrernotbundes in dem Arierparagraphen im Raum der Kirche Christi eine Verletzung des christlichen Bekenntnisses. Der Pfarrernotbund war als Gegenbewegung zur „Braunen Synode“ gegründet worden, ihm gehörten rund ein Drittel der deutschen Pfarrer an. Auch die theologische Fakultät der Universität Marburg erklärte in einem Gutachten den „Arierparagraphen“ für eindeutig bekenntniswidrig – anders als die theologische Fakultät der Universität Erlangen, die sich in ihrem Gutachten nicht zu einer klaren Ablehnung durchringen konnte.


Quelle / Titel


  • Beilage „Die Mark“ zum „Evangelium im Dritten Reich“, Nr. 25 vom 24. Juni 1934, S. 100

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