„Grundsätzliche Erklärung“ des Kreisauer Kreises


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Am 9. August 1943 verabschiedeten die Kreisauer ein gemeinsames Papier: „Grundsätze für die Neuordnung“. Es ist eine Art Regierungsprogramm für den Fall, dass das Hitler-Attentat glücken und der militärische Staatsstreich gelingen sollte. Die Präambel dieser Grundsätze kann als Manifest des Geistes der Kreisauer bezeichnet werden:


Die Regierung des Deutschen Reiches sieht im Christentum die Grundlage für die sittliche und religiöse Erneuerung unseres Volkes, für die Überwindung von Hass und Lüge, für den Neuaufbau der europäischen Völkergemeinschaft.


Von diesem Kern her sind alle folgenden Einzelaussagen zu verstehen:


- Wiederaufrichtung des zertretenen Rechts


- Glaubens- und Gewissensfreiheit


- Brechung des totalitären Gewissenszwangs und Anerkennung der unverletzlichen Würde der menschlichen Person als Grundlage der zu erstrebenden Rechts- und Friedensordnung


- Recht auf Arbeit und Eigentum


- Familie unter öffentlichem Schutz


- Mitbestimmung im Betrieb


- Mitbestimmende Beteiligung an der Selbstverwaltung


- Mitverantwortung und Mitbestimmung für das politische Gesamtgeschehen im Staat und in der Völkergemeinschaft


- Schaffung einer die einzelnen Staaten umfassenden Friedensordnung


Die zukünftige Rolle des Christentums für Kultur, Bildung und Erziehung war für die Kreisauer unbestritten. Christliche personale Gesinnungsethik und freiheitlich-sozialistische Gestaltungsprinzipien ließen sich für sie im Dienst einer humanen Lebenswelt organisch verbinden. Religiosität als Bindung des Einzelnen an überpersönliche Werte und das Eintreten für humane und gerechte gesellschaftliche Verhältnisse gehörten für die Kreisauer zusammen. Die späteren Artikel 1 bis 21 des Grundgesetzes spiegeln die Tendenz ihrer philosophischen und theologischen Positionen wider.


Quelle / Titel


  • © Zitiert nach: Ger van Roon: Neuordnung im Widerstand. Der Kreisauer Kreis innerhalb der deutschen Widerstandsbewegung. München 1967, 561f.

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