Gestapo und SS-Apparat


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Himmlers Polizeiapparat aus Gestapo und SS hatte im Laufe des Krieges die traditionellen Aufgaben von Gerichten und Staatsanwaltschaften mehr und mehr unterhöhlt. Im besetzten Osten war die SS seit dem 18. September 1942 auch formal für die Strafverfolgung von „Juden und Fremdvölkischen“ zuständig. Im „Altreich“ besaß die Gestapo eine pauschale Ermächtigung „zur inneren Staatssicherheit“.


Schon im ersten Kriegsjahr nahm man eigenmächtig „Urteilskorrekturen“ in der Weise vor, dass man Straftäter unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung einfach erschoss. Nicht selten kam es vor, dass Personen, die selbst der „Volksgerichtshof“ freigesprochen hatte, von der Gestapo erneut verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt wurden. Der Rechtsstaat hatte längst aufgehört zu existieren, es gab für niemanden mehr Rechtssicherheit. Bestimmte Minderheiten wie Juden, aber auch Zeugen Jehovas, wurden als „Freiwild“ betrachtet.


Ohne Zweifel disziplinierten die überharten Urteile die „innere Front“, zumal viele Deutsche wenigstens für die Dauer des Krieges hartes Durchgreifen für das probateste Mittel gegen Straftäter hielten. Eine direkt abschreckende Wirkung hatten diese Urteile aber nicht. Opfer der Gewalt und des Terrors der Gestapo und der Justiz waren neben gesellschaftlichen Minderheiten vor allem Angehörige der unteren Schichten.


Quelle / Titel


  • Et Mikkel at de.wikipedia, gemeinfrei