„Euthanasie“


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Ab 1939 gewann auch die sogenannte „Rassenhygiene“ eine mörderische Brisanz und diente als Vorwand zur systematischen Eliminierung von vermeintlichen „Ballastexistenzen“. In einem auf den 1. September 1939 rückdatierten Schreiben legitimierte Hitler die Ermordung kranker und behinderter Menschen.


In einer ersten Mordwelle, die eugenisch legitimiert wurde, tatsächlich aber handfesten kriegswirtschaftlichen Überlegungen zur Eliminierung sogenannter „Ballastexistenzen“ folgte, denen man die Lebensberechtigung in der „kämpfenden Volksgemeinschaft“ absprach, wurden rund 70.000 als unheilbar krank angesehene Menschen durch Medikamentengabe, Vergasung oder Erschießung ermordet.


Nach öffentlichen Protesten des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen im Sommer 1941 und einer wachsenden Unruhe in der Bevölkerung ließ Hitler die Ermordung erwachsener geistig Behinderter offiziell für etwa ein Jahr einstellen. Ab dem Sommer 1942 kehrte das Morden jedoch in veränderter Gestalt in viele Anstalten zurück. Insgesamt wurden in Deutschland und in den besetzten Gebieten mehr als 200.000 Menschen durch die sogenannte „Euthanasie“ ermordet.


Für die „Euthanasie“-Aktion richtete der NS-Staat ein eigenes Geflecht an Tarnorganisationen – den sogenannten „T4-Komplex“ – ein: Es umfasste vom Transportunternehmen, das die Kranken in die Tötungsanstalten brachte, über eigene Vergasungsanstalten bis hin zu speziellen Standesämtern für die Ausstellung fingierter Todesurkunden eine ganze Kette von Einrichtungen, die einzig dem Krankenmord dienten.


Das Personal der sogenannten „Aktion T4“ kam später beim Judenmord in den Vernichtungslagern des besetzten Osteuropas zum Einsatz und wandte dort zur Ermordung ähnliche Tötungstechniken an wie bei der „Euthanasie“.


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